
Als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin fertige ich beglaubigte Übersetzungen Russisch–Deutsch sowie Deutsch–Russisch für Urkunden und offizielle Dokumente an.
Sie möchten Dokumente aus dem Russischen ins Deutsche übersetzen lassen?
Ich biete professionelle und rechtssichere Übersetzungen an.
Meine Übersetzungen werden bei Behörden, Gerichten, Standesämtern, Notaren, Hochschulen und anderen offiziellen Stellen anerkannt.
Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich, da die Bestätigung durch eine beeidigte Übersetzerin erfolgt.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich.
Sie können mir Ihre Dokumente bequem digital zusenden. Die fertige beglaubigte Übersetzung erhalten Sie per Post oder nach Absprache persönlich in
Leipzig.
Aufträge bearbeite ich für Kunden aus Leipzig, deutschlandweit sowie aus Österreich und der Schweiz.
Für den Erstkontakt können Sie gerne WhatsApp oder E-Mail nutzen.
Bitte teilen Sie mir dabei kurz mit:
Gerne können Sie das Dokument direkt einscannen und der E-Mail beifügen.
Anschließend erhalten Sie zeitnah ein transparentes Angebot zu Preis und Bearbeitungszeit.
Nach Ihrer Bestätigung fertige ich die beglaubigte Übersetzung an und informiere Sie, sobald diese fertig ist.
Bei Abholung bringen Sie bitte das Originaldokument mit.
Sollte Ihr Dokument hier nicht aufgeführt sein, übersetze ich es selbstverständlich ebenfalls gern. Senden Sie mir Ihr Dokument gern über das folgende Formular.
Die Übersetzung einer Geburtsurkunde aus dem Russischen ins Deutsche gehört zu den häufigsten Aufträgen.
Ich fertige beglaubigte Übersetzungen von Geburtsurkunden an, die bei Standesämtern, Behörden und Gerichten anerkannt werden.
Ich fertige beglaubigte Übersetzungen von Führerscheinen aus dem Russischen ins Deutsche an. Diese werden z. B. für die Umschreibung eines Führerscheins in Deutschland benötigt und bei Behörden anerkannt.
Ich übersetze Eheurkunden aus dem Russischen ins Deutsche beglaubigt für Standesämter und andere Behörden. Die Übersetzungen werden für Eheschließung, Anerkennung oder andere offizielle Zwecke benötigt.
Ich übersetze verschiedene Dokumente aus dem Russischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Russische – beglaubigt und anerkannt bei Behörden.
Unverbindliches Angebot innerhalb von 2 Stunden
Jetzt Dokumente hochladen WhatsApp schreibenIch fertige beglaubigte Übersetzungen für notarielle Dokumente aus dem Russischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Russische an, zum Beispiel:
Darüber hinaus begleite ich Kundinnen und Kunden als russischer Dolmetscher in Leipzig zu Notarterminen und übernehme dort den mündlichen Dolmetscheinsatz.
Ich übersetze Apostillen, stelle diese jedoch selbst nicht aus.
Apostillen werden ausschließlich von zuständigen Behörden erteilt.
Für russischsprachige Dokumente wird die Apostille von der Behörde im jeweiligen Ausstellungsland des Dokuments ausgestellt.
Konsulate und Botschaften stellen keine Apostillen aus.
Für deutsche Dokumente erfolgt die Apostillierung durch die zuständigen Landesbehörden (in Sachsen z. B. durch die Landesdirektion Sachsen).
Sie können mir Ihr Dokument gern auch zunächst ohne Apostille zur Übersetzung zusenden.
Die Apostille kann später nachgereicht und in die beglaubigte Übersetzung ergänzt werden – so sparen Sie Zeit.
Ich fertige medizinische Übersetzungen Russisch–Deutsch sowie Deutsch–Russisch an, unter anderem von Befunden, Impfpässen und medizinischen Stellungnahmen.
Die Übersetzungen werden beispielsweise benötigt für:
Viele Kunden fragen sich: Was kostet die Übersetzung eines Dokuments aus dem Russischen ins Deutsche? Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung hängen unter anderem von Umfang,
Textart und Dringlichkeit ab. Zum Beispiel:
– Übersetzung einer Geburtsurkunde Russisch–Deutsch: ab 40 EUR
– Führerschein: ab 35 EUR
– Zeugnisse und Diplome: ab 70 EUR
Eine genaue Preisübersicht sowie weitere Informationen zu Preisen finden Sie auf der Seite Übersetzung Russisch Kosten. Ich
übersetze Ihre Dokumente aus dem Russischen ins Deutsche schnell und zuverlässig – egal ob Urkunden, Zeugnisse oder notarielle Unterlagen.
Nein. Für die Übersetzung genügt in der Regel eine gut lesbare digitale Kopie (Scan).
Das Original können Sie bei Abholung vorzeigen.
Ja. Beglaubigte Übersetzungen werden deutschlandweit sowie ins Ausland per Post versendet.
Wenn mir das Original bei Abholung nicht vorliegt, wird auf der Beglaubigung vermerkt, dass die Übersetzung auf Grundlage einer Kopie erstellt wurde.
Die Portokosten trägt der Auftraggeber.
Wenn Sie das Originaldokument bei Abholung vorzeigen, kann in der Beglaubigung vermerkt werden, dass die Übersetzung vom Original angefertigt wurde.
Bei Versand per Post erfolgt die Übersetzung in der Regel auf Grundlage einer Kopie.
Beide Varianten werden in der Praxis von Behörden akzeptiert.
Im Zweifel empfiehlt es sich, vorab bei der jeweiligen Stelle nachzufragen, welche Formulierung gewünscht ist.
Aus Gründen des Datenschutzes empfehle ich, Dokumente vorzugsweise per E-Mail zu übermitteln.
Für eine beglaubigte Übersetzung wird dem fertigen Dokument in der Regel eine Kopie des Ausgangsdokuments beigefügt. Daher ist eine gut lesbare,
vollständige und qualitativ hochwertige Scan-Datei erforderlich.
Ein einfaches Handyfoto ist oft nicht ausreichend, da Details, Ränder oder Stempel schwer erkennbar sein können.
Bitte beachten Sie außerdem, dass bei einer beglaubigten Übersetzung alle Stempel, Vermerke und sichtbaren Einträge vollständig mitübersetzt
werden.
Gerade bei älteren Dokumenten empfiehlt es sich daher, Stempel oder schwer lesbare Bereiche zusätzlich separat und in guter Auflösung zu fotografieren oder zu scannen.
Bei beglaubigten Übersetzungen aus dem Russischen erfolgt die Transliteration nach der internationalen Norm ISO 9:1995.
Diese Norm legt für jeden kyrillischen Buchstaben eine feste lateinische Schreibweise fest.
Dabei werden teilweise Sonderzeichen oder diakritische Zeichen (z. B. Zeichen mit Häkchen oder Punkten) verwendet, die im Deutschen nicht üblich sind.
Diese Schreibweise ermöglicht eine eindeutige und rückführbare Zuordnung zwischen Original und Übersetzung.
Deutsche Behörden orientieren sich an dieser Norm, da sie eine klare Identifizierung von Namen gewährleistet.
Die im Pass verwendete Schreibweise wird in der Übersetzung in der Regel zusätzlich in einer Anmerkung aufgeführt.
Ja. Ich verfüge über langjährige Erfahrung mit medizinischen Übersetzungen, z. B. von Befunden und Arztberichten.