
Ich biete beglaubigte Übersetzungen Russisch–Deutsch sowie professionelles Dolmetschen für Privatpersonen und Unternehmen an.
✔ Rechtssichere beglaubigte Übersetzungen
Anerkannt bei Behörden, Gerichten und anderen offiziellen Stellen.
✔ Persönliche Betreuung statt Agentur
Direkte Ansprechpartnerin – klare Kommunikation ohne Weitergabe an Dritte.
✔ Erfahrung mit Behörden und offiziellen Stellen
Übersetzungen und Dolmetscheinsätze für Polizei, Gerichte, Notare und Behörden.
✔ Online, per Post oder persönlich in Leipzig
Flexible Abwicklung – bequem und zeitsparend, auch außerhalb Leipzigs.
✔ Schnelle Rückmeldung und zeitnahe Angebotserstellung
In der Regel erhalten Sie zeitnah – oft innerhalb von 2 Stunden – ein Angebot.
✔ Express-Übersetzungen nach Absprache möglich
Bei dringenden Anfragen sind Express-Übersetzungen gegen Aufpreis möglich.
Laden Sie Ihre Dokumente einfach über das Formular hoch – ich melde mich zeitnah mit einem Angebot.
Unverbindliches Angebot innerhalb von 2 Stunden
Dokumente hochladen WhatsApp schreiben
Ich biete eine persönliche Alternative zum Übersetzungsbüro für beglaubigte Übersetzungen Russisch–Deutsch. Express-Übersetzungen sind nach Absprache gegen Aufpreis möglich.
- Geburtsurkunde, Eheurkunde, Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde - ab 40 EUR
- Ausweis, Aufenthaltstitel - ab 40 EUR
- Apostille - 10 EUR
- Schulzeugnis - ab 60 EUR
- Diplom, Hochschulzeugnis mit Anlage - ab 140 EUR
Erfahren Sie mehr über: Kosten für beglaubigte Übersetzungen Russisch–Deutsch
Laden Sie Ihre Dokumente einfach über das Formular oben hoch - Sie erhalten zeitnah ein unverbindliches Angebot. Der endgültige Preis richtet sich nach Umfang, Lesbarkeit und Lieferfrist.
Darauf können Sie sich verlassen:
Öffentlich bestellt und allgemein beeidigt durch das Oberlandesgericht Dresden für die russische Sprache
Staatlich geprüfte Übersetzerin mit über 10 Jahren Berufserfahrung
Mehr als 500 erfolgreich durchgeführte schriftliche Übersetzungen für private und institutionelle Auftraggeber
Einsätze für Behörden, Gerichte und Notare
Eingetragen in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank des Justizportals
Mitglied im Verein beeidigter Dolmetscher und Übersetzer Sachsen e.V.
Klare Abläufe, transparente Kommunikation und persönliche Betreuung sind für mich selbstverständlich. Jede Anfrage wird individuell geprüft.
Nein. Termine erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung, da ich nicht durchgehend vor Ort bin.
Nein. Für die Übersetzung genügt in der Regel eine gut lesbare digitale Kopie.
Das Original können Sie bei Abholung vorzeigen.
Ja. Beglaubigte Übersetzungen werden deutschlandweit sowie ins Ausland per Post versendet.
Wenn mir das Original bei Abholung nicht vorliegt, wird auf der Beglaubigung vermerkt, dass die Übersetzung auf Grundlage einer Kopie erstellt
wurde.
Die Portokosten trägt der Auftraggeber.
Nein. Apostillen werden ausschließlich von zuständigen Behörden erteilt.
Für deutsche Dokumente z. B. durch die Landesdirektion Sachsen, für russischsprachige Dokumente durch die zuständige Behörde im jeweiligen Ausstellungsland.
Ja. Wenn ein Dokument bereits mit einer Apostille versehen ist, wird diese mitübersetzt.
Die Apostille kann bei Bedarf auch nachträglich eingereicht und ergänzt werden.
Die Bezeichnung „öffentlich bestellt und allgemein beeidigt“ bedeutet, dass der Übersetzer bzw. Dolmetscher durch ein zuständiges Gericht öffentlich bestellt und beeidigt wurde.
Mit dieser Beeidigung ist eine besondere Verantwortung verbunden:
Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von entsprechend ermächtigten Personen angefertigt werden. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung wird durch Unterschrift und Stempel bestätigt.
Nur beeidigte Dolmetscher sind berechtigt, bei Behörden und Gerichten mündlich zu dolmetschen.
Für die öffentliche Bestellung ist der Nachweis einer besonderen fachlichen Qualifikation erforderlich, zum Beispiel durch ein abgeschlossenes Übersetzungsstudium oder durch das Bestehen einer staatlichen Prüfung in Deutschland.
Für schriftliche Übersetzungen und für das Dolmetschen existieren unterschiedliche staatliche Prüfungen.
Ich habe beide staatlichen Prüfungen abgelegt und bin sowohl als Übersetzerin als auch als Dolmetscherin öffentlich bestellt und allgemein beeidigt.
Nein. Ich begleite Kunden bei Notarterminen als Dolmetscherin und erstelle beglaubigte Übersetzungen von Verträgen, z. B. Kaufverträgen oder Gesellschaftsunterlagen.
Ja. Ich verfüge über langjährige Erfahrung mit medizinischen Übersetzungen und Dolmetscheinsätzen in Arztpraxen und Kliniken.
Zudem habe ich mehrere Jahre russischsprachige Patienten bei der Organisation von Behandlungen in Leipzig betreut und komme aus einer medizinisch geprägten
Familie.
Kira Schneider
Öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin für Russisch
Leipzig, Sachsen
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