Ich bin staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscherin für Russisch und dolmetsche sowohl konsekutiv, als auch simultan.
Meine häufigsten Einsatzorte sind:
Öffentlich bestellt und allgemein beeidigt ist derjenige Dolmetscher, der einen Eid geleistet hat, treu und gewissenhaft zu dolmetschen. Die Voraussetzung für eine Beeidigung ist eine staatliche Prüfung* oder ein entsprechendes Studium. Nur solche Dolmetscher dürfen in den Gerichten, bei der Polizei und anderen Behörden eingesetzt werden. Eine Beeidigung ist somit ein Qualitätszeichen!
Ich bin vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden für gerichtliche und behördliche Zwecke öffentlich bestellt und allgemein beeidigt. Gern lasse ich Ihnen auf Anfrage eine Kopie meiner Bestallungsurkunde zukommen. Den Behörden stehe ich 24 Stunden zur Verfügung - kontaktieren Sie mich!
Seien Sie vorsichtig bei der Auswahl eines Dolmetschers für behördliche Angelegenheiten! Sie können prüfen, ob ein Dolmetscher öffentlich bestellt und allgemein beeidigt ist, indem Sie nach seinem Namen in der Dolmetscherliste des Justizportals suchen.
*Staatlich geprüft ist derjenige Dolmetscher, der das Dolmetschen an einer Universität studiert oder eine staatliche Prüfung absolviert hat. Ich verfüge über ein entsprechendes Zeugnis und schicke Ihnen gern auf Anfrage eine Kopie.